AGB der nic.at


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA NIC.AT INTERNET VERWALTUNGS- UND BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H.
( kurz nic.at) AGB 2000/Version 1.0

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die nic.at gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1. REGISTRIERUNGSBEDINGUNGEN

1.1. Erlangung einer Domain unter der Top-Level Domain ".at"
Zur Erlangung eines im Internet weltweit eindeutigen Domain-Namens (Delegation) ist die Registrierung dieser Domain (Eintragung in die und Instandhaltung der Domain-Datenbank) notwendig: Die hier dokumentierten Regeln gelten ausschließlich für die Registrierung von Domains durch nic.at unterhalb der Top-Level Domain ".at" und den Second-Level Domains ".co.at" und ".or.at". Regeln für die Eintragung von Namen in anderen Second-Level Domains werden von deren Verwaltungen autonom festgelegt. Die aktuelle und im Verhältnis zum Domain-Inhaber jeweils gültige Version ist unter www2.nic.at/agb abgelegt. Es gilt die deutsche Originalversion, alle anderen Versionen haben lediglich Informationscharakter.

1.2. Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail
Die Zustimmung zur Übermittlung von Willenserklärungen per E-Mail ist angesichts des vom Antragsteller begehrten Dienstes (Delegation einer Domain) in Kenntnis der damit verbundenen Risken von beiden Vertragsteilen als üblich und notwendig anerkannt. Darüber hinaus erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen Erklärungen von nic.at verlangt werden ksönnen, die eine gültig zertifizierte sichere elektronische Signatur tragen.

1.3. Inhaber einer Domain
Inhaber einer Domain ist derjenige Berechtigte (natürliche oder juristische Person), der gegenüber nic.at die alleinigen Ansprüche auf Nutzung der Domain hat. Der Inhaber ist vollständig und richtig mit Namen und Adresse im Antragsformular anzugeben. Der Antragsteller erklärt durch die Antragstellung volljährig und geschäftsfähig zu sein.

Bei Nichtvorliegen dieser Bedingungen kann die Delegation der Domain durch nic.at abgelehnt bzw. widerrufen werden.

1.4. Technische Voraussetzungen

1.4.1. Wahl des Domain-Namens
Ein Domain-Name muss den technischen Standards des Internet entsprechen und darf nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten, darf nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden, keine Umlaute und nicht mehr als 63 Zeichen enthalten. Es werden unter ".at" keine Domains mit weniger als drei Zeichen oder andere zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Top-Level Namen (z.B. ".com", ".edu") vergeben.

1.4.2. Domain - Nameserver
Es müssen mindestens zwei, aber höchstens fünf korrekt aufgesetzte Nameserver angegeben werden. Die Angaben im Antrag müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Der Inhaber einer Domain hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.

1.5. Datenverarbeitung
Sämtliche im Antrag angegebenen und sich durch die folgende Geschäftsbeziehung ergebenden Daten werden von nic.at zu Zwecken der Verwaltung und Verrechnung verarbeitet. Der Antragsteller stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung des Domain-Inhabers und seiner Adresse im Internet oder in Datenbanken gebräuchlicher Dokumentationsstellen zu.

1.6. Allgemeine Voraussetzungen und Bedingungen
Sämtliche Registrierungen durch nic.at erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Antragsteller erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. nic.at führt keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domains durch, behält sich aber gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzung oder bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der Dienstleistungen von nic.at abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, nic.at im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten, wenn die Rechtsverletzung auf die vom Antragsteller beantragte Domain- Delegation zurückzuführen ist.

Es besteht kein Anspruch seitens des Antragstellers, genau eine bestimmte Domain zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domain-Namens.

Aus der Delegation der Domain sind keine weiteren Rechte ableitbar. Aus der Vertragsbeziehung mit nic.at lassen sich keine Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter ableiten.

2. STREITIGKEITEN ÜBER DOMAINS

Bei Unstimmigkeiten zwischen mehreren Parteien über eine Domain muss eine Einigung eigenständig zwischen den Parteien gefunden werden. nic.at dient nicht als Schlichtungsstelle. In Streitfällen wird die Kontaktinformation des Inhabers einer Domain weitergegeben.

2.1. Sperre des Inhaberwechsels - Wartestatus

2.1.1. Wartestatus 1, nicht gerichtsanhängig
Um die außergerichtliche Beilegung bestehender Differenzen zwischen dem Inhaber einer Domain und Dritten zu ermöglichen, bietet nic.at an, diese Domain in den Wartestatus zu setzen. Voraussetzung ist die Bescheinigung der Anspruchsgrundlagen des Dritten und dessen Aufforderung zur Setzung des Wartestatus in schriftlicher oder fernschriftlicher Form. Ab durchgeführter Prüfung der Bescheinigungsmittel und Aufforderung an den Domain-Inhaber, die Rechtmäßigkeit seines Anspruches gegenüber nic.at offen zu legen, kann die Domain für einen Monat in den Wartestatus gesetzt werden. Wartestatus 1 ermöglicht es dem Inhaber die Domain weiterhin zu nutzen oder die Domain löschen zu lassen. Eine Übertragung der Domain an von den Streitteilen verschiedene Dritte ist aber nicht möglich. Die Aufhebung des Wartestatus ist über gemeinsamen Antrag der Streitteile jederzeit möglich.

2.1.2. Wartestatus 1, Verlängerung
Bei Fortbestehen der Differenzen ist über Aufforderung eines der Streitteile die Verlängerung der Übertragungsbeschränkung für die Dauer von insgesamt höchstens einem Monat möglich. Nach Ablauf oder Aufhebung des Wartestatus1 kann für denselben Streitfall Wartestatus 1 nicht abermals gesetzt werden.

2.2. Wartestatus 2, gerichtsanhängig
Ist über die Domain bereits ein Rechtsstreit gerichtsanhängig und wurde nic.at dies von einem der Streitteile nachgewiesen, erfolgt die Hemmung der Übertragung der Domain an von den Streitparteien verschiedene Dritte über Aufforderung eines der Streitteile für unbestimmte Zeit, zumindest solange der Rechtsstreit gerichtsanhängig ist.

Für die Dauer des Wartestatus ist die Nutzung der Domain für den bisherigen Inhaber weiterhin möglich, sofern nicht auf Grund vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen (z.B. rechtswirksame Einstweilige Verfügungen) das Gegenteil angeordnet wird.

3. ADMINISTRATIVE ABWICKLUNG

3.1.1. Antrag auf Domain-Registrierung
Die Antragstellung erfolgt durch E-Mail an at-dom@nic.at unter Verwendung des von nic.at zur Verfügung gestellten Online Antragsformulars. Die Anträge auf Delegation einer Domain werden maschinell bearbeitet, pro E-Mail wird nur eine Domain vergeben. Sollte dem Antragsteller E-Mail nicht zur Verfügung stehen, werden auch Anträge via Fax oder Brief akzeptiert. Per E-Mail eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt. Anträge via Fax oder Brief gelten aufgrund verwaltungstechnischer Abläufe als um null Uhr des Arbeitstages gestellt, der dem Tag des Einlangens folgt, im Zweifel gilt das tatsächliche Zuvorkommen. Ein Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der Antrag ohne inhaltliche oder formale Fehler einlangt. Mit Ausnahme der FunktionsfShigkeit der Nameserver, führt nic.at keine Prüfung der angegebenen Informationen durch, behält sich aber gleichwohl das Recht vor, fehlerhafte Anträge abzulehnen. Ansprüche Dritter wegen Delegation einer Domain auf Grund eines fehlerhaft gestellten Antrages bestehen nicht. Nach Einlangen des fehlerfreien Antrages erfolgt eine Verständigung an die für Benachrichtigungen vom Antragsteller angegebene E- Mailadresse.

3.1.2. Registrierung durch bevollmächtigte Vertreter (Registrar)
Die Beantragung der Registrierung einer Domain oder die Änderung von Eintragungen kann vom Antragsteller direkt oder durch einen von ihm dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Wer die Delegation einer Domain oder die Abänderung von Eintragungen in fremdem Namen begehrt, gibt damit zu erkennen, über eine entsprechende Bevollmächtigung zu verfügen. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine derartige Vollmachtserteilung nicht vorgelegen hat und/oder eine erteilte Vollmacht überschritten wurde, ist der vollmachtslose Vertreter nic.at gegenüber zum Ersatz aller daraus resultierenden Nachteile verpflichtet. Diese Schadenersatzverpflichtung umfasst auch Ansprüche Dritter, die auf Grund der vollmachtslosen Eintragung gegenüber nic.at erfolgreich geltend gemacht werden.

3.2. Registrierung
Nachdem ein gültiger Antrag gestellt wurde, wird von nic.at die Delegation der Domain durchgeführt und das Entgelt in Rechnung gestellt. Durch die Eintragung in die Domain-Nameserver ist die Delegation aktiv und die Domain gilt als "vergeben". Der Antragsteller verpflichtet sich, nach Delegation der Domain die Richtigkeit der angegebenen Daten unverzüglich, handelt es sich beim Antragsteller um einen Konsumenten im Sinne des KSchG innerhalb der Gewährleistungsfrist zu überprüfen. Verspätet eingelangte Rügen werden als Änderungswünsche behandelt und unter den diesbezüglichen Voraussetzungen durchgeführt.

nic.at behält sich ausdrücklich vor, die Registrierung erst nach Einlangen des Registrierungsentgelts durchzuführen.

Die Registrierung erfolgt prinzipiell auf unbestimmte Zeit.

3.3. Rechnung
Rechnungsempfänger ist jene Person oder Organisation, die im Antragsformular unter "Rechnungsadresse" angegeben ist. Der Antragsteller hat den Rechnungsempfänger festzulegen, der eine vom Inhaber verschiedene Person genannt sein kann. Rechnungen werden in der Regel ausschließlich dem Rechnungsempfänger zugestellt.

Das Entgelt für die Registrierung ist 4 Wochen nach Rechnungslegung fällig. Die folgenden Jahresentgelte sind spätestens am Stichtag der Domain fällig. Als Stichtag gilt das Datum der Registrierung der Domain. Wenn fällige Rechnungen nicht vollständig beglichen wurden, ist nic.at berechtigt, die Registrierung der Domain zu widerrufen und die Domain neu zu vergeben. nic.at behält sich vor, das anteilige Nutzungsentgelt, das Registrierungsentgelt sowie sonstige tatsächlich anfallende Kosten einzufordern.

3.4. Entgelt/Preise
Die aktuellen Preise sind unter www.nic.at/preise veröffentlicht. Im Falle von Preiserhöhungen ist der Domain-Inhaber allerdings berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden (Kündigung der Domain). nic.at ist berechtigt, neben dem allgemeinen Entgelt, tatsächlich angelaufene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnspesen, Zinsen und Überweisungsspesen geltend zu machen. Im Falle eines Zahlungsrückstandes werden eingehende Zahlungen zuerst auf Spesen und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet, sodass die Bezahlung des Jahresentgelts erst dann rechtswirksam erfolgt ist, wenn sämtliche Rückstände abgedeckt sind.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber nic.at und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von nic.at nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG.

3.5. Mitteilungen über Änderungen
Alle Änderungen von antragsbezogenen Daten sind nic.at unverzüglich bekannt zu geben und mit neuem, vollständig ausgefülltem Antrag durchzuführen. Bei Änderungen kann eine schriftliche Bestätigung des Domain-Inhabers durch nic.at verlangt werden. Der Inhaber einer Domain haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.

3.6. Inhaberwechsel
Bei Übergabe der Domain an einen anderen Inhaber ist zusätzlich zum neuen vollständig ausgefüllten Online-Antrag eine schriftliche Bestätigung oder eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung notwendig. Die Bestätigung ist unter Verwendung der von nic.at zur Verfügung gestellten Formulare zu erstellen, worin sowohl der bisherige Inhaber, als auch der neue Inhaber die Übergabe bzw. Übernahme bestätigen. Die erforderlichen Formulare können jederzeit kostenlos bei nic.at bezogen werden.

Für offene Verbindlichkeiten bis zur durchgeführten Übergabe der Domain gegenüber nic.at haften alter und neuer Schuldner solidarisch. Die Domain wird vom neuen Inhaber mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übernommen.

3.7. Kündigung einer Domain
Die Kündigung einer bezahlten Domain kann jederzeit, spätestens aber vier Wochen vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes (Stichtag der Domain) durch schriftliche Mitteilung des Inhabers der Domain unter Verwendung der von nic.at zur Verfügung gestellten Formulare erfolgen. Ein Anspruch auf Rückvergütung nicht ausgeschöpften Entgelts besteht nicht. Handelt es sich bei der Delegation der Domain um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG, so besteht ein Anspruch auf Rückgabe nicht ausgeschspften Entgelts nur insoweit, als die Kündigung des Dauerschuldverhältnisses unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres erfolgt (§15 Abs 1 KSchG). Wurde der Vertrag mittels E-Mail oder Online-Antrag geschlossen und sind zwischen Antrag und Delegation mehr als 7 Tage vergangen, haben Verbraucher gegenüber nic.at ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen (ohne Samstag) ab Delegation der Domain. Ab Erhalt der Informationen gem §5 d KSchG steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 7 Tagen zu, erhält er diese Informationen nicht, kann er sein Rücktrittsrecht bis 3 Monate nach Delegation der Domain ausüben.

3.8. Widerruf einer Registrierung
Die Registrierung kann unter folgenden Bedingungen von nic.at widerrufen werden: auf Grund wiederholter technischer Probleme mit dieser Domain trotz erfolgter Ermahnung des Inhabers (z.B. Nameserver sind nicht funktionsfähig), Nichtbezahlung des Entgelts, mangelhafter Angaben zum Domain-Inhaber (siehe 1.3.), einer rechtswirksamen gerichtlichen Entscheidung sowie auf Anweisung einer zuständigen Behörde.

4. HAFTUNG UND GERICHTE

4.1. Haftungsbegrenzung
nic.at haftet nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässiges Verhalten von nic.at oder ihren Gehilfen zurückzuführen sind (mit Ausnahme von Personenschäden). Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist außer gegenüber Konsumenten mit der Höhe des 10fachen Jahresentgelts im Einzelfall beschränkt.

4.2. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen nic.at und dem Domain-Inhaber kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, handelt es sich beim Vertragsverhältnis um ein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG, der allgemeine Gerichtsstand des Konsumenten.


4.6 1 5 97
Domains
Webhosting
Virtual Private Server
Cloud Server