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	<title>emerion Blog &#187; Recht</title>
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		<title>Das unspektakuläre Ende von kino.to</title>
		<link>http://www.emerion.com/blog.at/2011/06/20/das-unspektakulaere-ende-von-kino-to/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Jun 2011 17:43:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>emerion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungs-und Pressefreiheit Frank La Rue spricht sich in seinem neuesten Bericht über die Bedeutung des Internet von der Wichtigkeit des freien Netzes und dem freien Zugang zu allen Informationen. Dies zu unterbinden sei auch eine Verletzung von Urheberrecht. Er findet es bedenklich, dass immer mehr Länder Gesetze beschließen, mit Netzsperren auf Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Denn wie im Artikel 19 des UN-Zivilpaktes geregelt, darf der Zugang zu Informationen nur dann unterbunden werden, wenn wichtige Gründe, wie die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung vorliegen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- Start Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><!-- End Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><p>Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungs-und Pressefreiheit Frank La Rue spricht sich in seinem neuesten Bericht über die Bedeutung des Internet von der Wichtigkeit des freien Netzes und dem freien Zugang zu allen Informationen (<a href="http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf" target="_blank">http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf</a>). Dies zu unterbinden sei auch eine Verletzung von Urheberrecht. Er findet es bedenklich, dass immer mehr Länder Gesetze beschließen, mit Netzsperren auf Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Denn wie im Artikel 19 des UN-Zivilpaktes geregelt, darf der Zugang zu Informationen nur dann unterbunden werden, wenn wichtige Gründe, wie die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung vorliegen.</p>
<p><strong>Ein Urteil wird sinnlos</strong></p>
<p>In Österreich und Deutschland gibt es auch schon länger heftige Debatten über Netzsperren. Erstmals ist in Österreich von einem Gericht in erster Instanz die Zustimmung erteilt worden, eine Domain durch den Provider upc unzugänglich zu machen: kino.to. Wir haben bereits darüber berichtet. (<a href="http://www.emerion.com/blog.at/2010/11/10/kino-ko/" target="_blank">http://www.emerion.com/blog.at/2010/11/10/kino-ko/</a>)</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-1170" title="Kino" src="http://www.emerion.com/blog.at/wp-content/uploads/2011/06/kino.jpg" alt="" width="300" height="225" /><strong>Falsche Taktik</strong></p>
<p>Die Meinung in Internetkreisen ist eindeutig. Es ist der falsche Weg durch Netzsperren den Zugang zu einzelnen Sites zu verhindern. Zudem wird seit Jahren diskutiert, ob es illegal ist sich einen Film im Netz anzusehen. Ja, sagt natürlich die Filmindustrie. Rechtlich klar ist die Sache jedenfalls nicht.</p>
<p><strong>Die Suche hat ein Ende</strong></p>
<p>Zwei Jahre lang versuchte die Filmindustrie mit Hilfe der Ermittlungsbehörden den Betreibern von kino.to habhaft zu werden. Nun hat man mit Hilfe eines Insidertipps die Betreiber gefasst. Man habe genug Indizien, dass die Betreiber illegale Kopien von Filmen besäßen und verschiedene Sites auf kino.to verlinkt hätten. Laut zuständigem Staatsanwalt hätte man sich mit der Frage was illegal ist oder nicht noch nicht auseinander gesetzt, wichtig sei nur gewesen die Betreiber zu fassen.</p>
<p><strong>Handlungsweise unklar</strong></p>
<p>Die Behörden werden für den Umstand beglückwünscht, dass die Seite nicht gesperrt wurde sondern nur der Server abgeschaltet. Wie man das geschafft hat, ist unklar. Die Domain wurde beschlagnahmt, mehr Details werden nicht bekannt gegeben. Die Seite war mehrfach umgezogen und einer IP Suche zufolge scheinbar zuletzt in Russland. Die Betreiber scheinen schlussendlich von einem Insider verraten worden zu schein.</p>
<p>Vor ein paar Tagen wurden dann etwa 42 Wohnungen durchsucht und dreizehn Menschen festgenommen. Nun werden die Beweise überprüft. Was mit den Betroffenen passiert, darüber entscheidet Justitia.</p>
<p>Quelle: Die Zeit</p>
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		<title>Grenzwertig</title>
		<link>http://www.emerion.com/blog.at/2011/05/23/grenzwertig/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 11:56:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>emerion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schon oft waren Vertreter von Organisationen oder Behörden massiv aufgetreten um dem unerwünschtem Treiben im Internet ein für alle Mal den Garaus zu machen. Was auf den ersten Blick völlig gerechtfertigt klingt, ist auf den zweiten eine sinnlose Angelegenheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- Start Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><!-- End Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><p><a href="http://www.emerion.com/blog.at/wp-content/uploads/2011/05/Grenzuebergang1.jpg" rel="lightbox[1137]" title="Staatsgrenze"><img class="alignleft size-full wp-image-1140" style="margin: 5px;" title="Staatsgrenze" src="http://www.emerion.com/blog.at/wp-content/uploads/2011/05/Grenzuebergang1.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a>Wogegen der Verein der Internetserviceprovider ISPA und viele andere Interessensvertretungen jahrelang gekämpft hatten scheint jetzt leider Realität zu werden: Netzsperren.</p>
<p>Schon oft waren Vertreter von Organisationen oder Behörden massiv aufgetreten um dem unerwünschtem Treiben im Internet ein für alle Mal den Gar aus zu machen. Glücksspiel, Phishing-Attacken auf Bankkunden, Kinderpornografie, sie alle forderten sofortige Sperren. Was auf den ersten Blick völlig gerechtfertigt klingt, ist auf den zweiten eine sinnlose Angelegenheit. Innerhalb von Stunden ist so ein Server auch schon übersiedelt, vom Wechseln der Domain im Minutentakt ganz zu schweigen.<br />
<strong><br />
Ein Schengen im Netz?</strong></p>
<p>Dem <a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st07/st07181.en11.pdf" target="_blank">Protokoll</a> einer Arbeitsgruppe des EU- Rates für Strafverfolgung zufolge war die Idee eines &#8220;virtuellen Schengenraumes&#8221; aufgetaucht. Eine europaweite Blacklist für unerwünschte Inhalte solle erstellt werden. Unter dem Punkt &#8220;Cybercrime&#8221; plane man konkrete Maßnahmen für das Erreichen eines einzigen europäischen Cyberspace mit einer bestimmten &#8220;virtuellen Schengen-Grenze&#8221; und &#8220;virtuellen Access Points&#8221;. Diese soll ISPs anweisen, &#8220;unzulässige Inhalte auf Basis der EU-Blacklist zu sperren.</p>
<p>Widerstand regt sich von Politikern wie dem Grünen Jan Phillip Albrecht. Dieses Vorgehen würde den Grundgedanken des Internet missachten. Es wäre absurd die Rolle der demokratischen Mitbestimmung via Facebook und Twitter im arabischen Frühling zu bejubeln und andererseits Mauern zu errichten. Der liberale Netzpolitiker Manuel Höferlin findet die Idee abwegig: &#8220;Wer meine gesetzlich die Struktur des Internets mit festen Übergabepunkten vorschreiben zu können, habe den Kern des Internet nicht verstanden!&#8221;</p>
<p><strong>Präzedenzfall?</strong></p>
<p>Nicht verstanden hat das Internet in diesem Sinn die österreichische Gesetzgebung. Die Filmindustrie hat den ersten Sieg gegen den Provider UPC gewonnen. UPC muss aufgrund einer einstweiligen Verfügung die Domain kino.to und die dazugehörigen IP-Adressen sperren. Der Provider wird der Anordnung Folge leisten, Wahl hat er wohl keine.</p>
<p>Der Kläger, der Verein der Antipiraterie (VAP) hinterlegt 50.000 Euro um eventuell entstehende Schäden bei UPC abzudecken, erst dann tritt das Urteil in Kraft. Fragt sich nur, ob das Geld nicht besser in leichter verfügbare Online-Produkte investiert werden könnte, aber gut. Der österreichische Markt ist wohl zu klein dafür, das rentiert sich für die Filmriesen wohl nicht.</p>
<p><strong>Quo vadis Urheberrecht?</strong></p>
<p>Laut Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA ist diese Verfügung eine klare Fehlentscheidung. Er erklärt das mit einem sehr treffenden Vergleich: „Es ist, als müsste die Asfinag die Autofahrer kontrollieren, ob die auch ja keine schwarz gebrannten DVDs im Kofferraum hätten&#8221;.</p>
<p>Einmal mehr wird ein internettaugliches Urheberrecht gefordert….wann das endlich kommt, steht in den Sternen. Wie ich schon mal sagte: „In the year 2525, if man is still alive….</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.heise.de/">heise.de</a>, <a href="http://www.ispa.at/">ISPA<br />
</a></p>
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		<title>Domainrecht: Kritisierende Domain darf Markennamen verwenden</title>
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		<pubDate>Mon, 25 May 2009 14:15:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>emerion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Domain]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des OGH ist es zulässig, wenn der Name als Signal gebraucht wird, um Interessenten auf die Kritik aufmerksam zu machen, und der Benutzer auf der Seite diese Umstände unmittelbar erkennt. Somit dürfen in kritisierenden Domains Markennamen verwendet werden, wenn die Domain dazu dient, Kritik an einem Unternehmen zu veröffentlichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- Start Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><!-- End Shareaholic LikeButtonSetTop Automatic --><div id="attachment_276" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-full wp-image-276" title="Domainrecht" src="http://www.emerion.com/blog.at/wp-content/uploads/2009/05/law_01.jpg" alt="Domainrecht" width="300" height="224" /><p class="wp-caption-text">Domainrecht</p></div>
<p>Neue Entscheidung des OGH in Bezug auf Domainrecht: Den Inhabern von Marken ist deren Schutz sehr wichtig. Natürlich gefällt es den Markeninhabern nicht, wenn Domains registriert werden, die Ihre Marke in Zusammenhang mit Kundenunzufriedenheit oder anderer Kritik bringen.</p>
<p>Nach einer Entscheidung des OGH vom 24.2.2009, 17 Ob 2/09g, ist es zulässig, wenn der Name als Signal gebraucht wird, um Interessenten auf die Kritik aufmerksam zu machen, und der Benutzer auf der Seite diese Umstände unmittelbar erkennt. Somit dürfen in kritisierenden Domains Markennamen verwendet werden, wenn die Domain dazu dient, Kritik an einem Unternehmen und dessen Produkte zu sammeln und zu veröffentlichen. Es ist zulässig, wenn der Name als Signal gebraucht wird, um Interessenten auf die Kritik aufmerksam zu machen und der Benutzer den Umstand auf der Webseite unmittelbar erkennt.</p>
<p>Die bedeutet, dass rechtlich gesehen der Inhalt der Webseite ausschlaggebend ist, auch in Bezug auf die Domain.</p>
<p>Allerdings muss dem Markenrechtsinhaber weiterhin die Möglichkeit bleiben, seinen eigenen Namen als Domain registrieren zu lassen. Die Kritiker dürfen keine anderen, ebenso geeigneten Zeichen verwenden, die als Verwechslung mit der Marke angesehen werden könnten. Das bedeutet, es muss klar erkennbar sein, dass es sich dabei um eine kritisierende Domain der betroffenen Marke handelt. Diese Rechtssprechung bezieht sich auf österreichisches Recht. </p>
<p>Bei der Registrierung der Domain wird vom Anbieter keine Überprüfung übernommen, ob der Name ein Markenrecht verletzt. Ist die Domain noch frei, kann sie registriert werden. Aber Vorsicht ist geboten. Geschützte Markennamen dürfen nicht registriert werden. Natürlich gibt es viele nicht eindeutige Fälle. Hier können Sie viele Entscheidungen des OGH zu Domainstreitigkeiten nachlesen: <a href="http://www.internet4jurists.at/domain/e_oest01.htm" target="_blank">internet4jurists.at</a></p>
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