Ad ACTA
Bereits seit drei Jahren wird um das Anti-Piraterie Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gerungen. ACTA ist ein geplantes plurilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die Staaten, die um diesen Vertrag bereits seit elf Verhandlungsrunden kämpfen, sind die USA, Kanada, die Europäische Union (vertreten durch die EU-Kommission), Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate. Sie geben an, mit diesem Vertrag der Produktpiraterie und den Urheberrechtsverletzungen ein Ende setzten zu wollen. Die Verhandlungen, die seit 2007 laufen, finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Ein Fakt, der den Teilnehmern international heftige Kritik einbringt. Zudem kocht die Gerüchteküche über. Die Rede ist von Netzsperren bei Urheberrechtsverstössen, Providerhaftung und Inhaltsfilter.
Im März 2010 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission in einem interfraktionellen Entschließungsantrag dazu auf, den Verhandlungsstand offen zu legen.
Es soll unter anderem vorgesehen sein, dass Internetdiensteanbieter bei Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung sollen sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren. Auch Anstiftung und Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft strafbar sein.
Der weitgehende Ausschluss der Öffentlichkeit verunsichert immer mehr Internet-User. Ebenso wie Bürgerrechtler und Internetaktivisten empfinden sie die Vorgehensweise als “undemokratische Geheimniskrämerei”. Sie fürchten, dass das Abkommen bei den Bürgern zu massiven Einschnitten führen könnte. Ganz unbegründet sind die Bedenken nicht.
Heute wurde nun endlich erstmals der Vertragsentwurf für das Anti-Counterfitting Handelsabkommen von der Organisation Knowledge Ecology International veröffentlicht. Und was viele befürchtet haben scheint Realität zu werden. So sollen zum Beispiel sämtliche kommerziellen Warensendungen aus dem Ausland auf Marken- und Urheberrechtsverstöße kontrolliert werden dürfen. Auch müssen Einschränkungen des Briefgeheimnisses befürchtet werden. Bei Urheberrechtsverstößen in elektronischen Netzwerken sollen die Medienunternehmen einen direkten Auskunftanspruch über die persönlichen Daten der Nutzer gegenüber den Service Providern bekommen. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen.
Die Kommission meinte dazu heute: Das Abkommen sehe keine Verpflichtung der Teilnehmerstaaten vor, verbiete entsprechende Regelungen aber auch nicht. Eine neue Fußnote billigt den künftigen ACTA-Unterzeichnern ein System abgestufter Haftbarkeit für ISPs zu. Inwieweit Staaten die Aktivitäten privater Nutzer kriminalisieren, bleibt ihnen ebenfalls selbst überlassen. Legales Filesharing bleibe legal und illegales Filesharing bleibe illegal.
Eine weitere Verhandlungsrunde ist nicht geplant. Man geht davon aus demnächst alle Punkte geklärt zu haben. Diese scheinen unter den Mitgliedern via E-Mail diskutiert zu werden. Laut einem Experten der EU-Kommission müssen neben dem Parlament und dem Rat auch die einzelnen Mitgliedsländer zustimmen. Wie die Entscheidung hier jeweils herbeigeführt wird, diese Frage müsste auf nationaler Ebene beantwortet werden.
Auf alle Fälle wird das Ergebnis mit Spannung erwartet!
(Andrea Cuny-Pierron)
Quelle: Wikipedia, heise.de, Piratenpartei Deutschland

