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Domainrecht: Kritisierende Domain darf Markennamen verwenden

25.05.2009 Kein Kommentar
Domainrecht

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Neue Entscheidung des OGH in Bezug auf Domainrecht: Den Inhabern von Marken ist deren Schutz sehr wichtig. Natürlich gefällt es den Markeninhabern nicht, wenn Domains registriert werden, die Ihre Marke in Zusammenhang mit Kundenunzufriedenheit oder anderer Kritik bringen.

Nach einer Entscheidung des OGH vom 24.2.2009, 17 Ob 2/09g, ist es zulässig, wenn der Name als Signal gebraucht wird, um Interessenten auf die Kritik aufmerksam zu machen, und der Benutzer auf der Seite diese Umstände unmittelbar erkennt. Somit dürfen in kritisierenden Domains Markennamen verwendet werden, wenn die Domain dazu dient, Kritik an einem Unternehmen und dessen Produkte zu sammeln und zu veröffentlichen. Es ist zulässig, wenn der Name als Signal gebraucht wird, um Interessenten auf die Kritik aufmerksam zu machen und der Benutzer den Umstand auf der Webseite unmittelbar erkennt.

Die bedeutet, dass rechtlich gesehen der Inhalt der Webseite ausschlaggebend ist, auch in Bezug auf die Domain.

Allerdings muss dem Markenrechtsinhaber weiterhin die Möglichkeit bleiben, seinen eigenen Namen als Domain registrieren zu lassen. Die Kritiker dürfen keine anderen, ebenso geeigneten Zeichen verwenden, die als Verwechslung mit der Marke angesehen werden könnten. Das bedeutet, es muss klar erkennbar sein, dass es sich dabei um eine kritisierende Domain der betroffenen Marke handelt. Diese Rechtssprechung bezieht sich auf österreichisches Recht.

Bei der Registrierung der Domain wird vom Anbieter keine Überprüfung übernommen, ob der Name ein Markenrecht verletzt. Ist die Domain noch frei, kann sie registriert werden. Aber Vorsicht ist geboten. Geschützte Markennamen dürfen nicht registriert werden. Natürlich gibt es viele nicht eindeutige Fälle. Hier können Sie viele Entscheidungen des OGH zu Domainstreitigkeiten nachlesen: internet4jurists.at